ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Rechtsberatung

Seit dem 27.06.2024 gilt das neue Einbürgerungsrecht: www.einbürgerung.de: Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Die Website bietet auch ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte prüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

Es gibt eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beide können über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellt werden: hier.

Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung mit dem Format Fakt-statt-Fake Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet außerdem Fragen der Nutzerinnen und Nutzer im Format Ask Me Anything. Darüber hinaus kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebürgert sind, und teilen ihre Erfahrungen.

 

EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus für Frauen bei „Identifikation mit Geschlechtergleichheit“ anerkannt: Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied in der Rechtssache C-646/21, dass Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann. Dies gilt auch für minderjährige Frauen, wenn sie während ihres Aufenthalts in einem EU-Mitgliedstaat diesen Grundwert angenommen haben und bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aufgrund dieser Identifikation Verfolgung befürchten müssen. Der Gerichtshof erkannte an, dass diese Frauen als eine "bestimmte soziale Gruppe" im Sinne eines Verfolgungsgrundes angesehen werden können. Nationale Behörden müssen bei minderjährigen Antragstellern das Kindeswohl berücksichtigen und einen langfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, insbesondere wenn er identitätsbildend war, bei der Prüfung eines Schutzantrags einbeziehen. Im konkreten Fall ging es um zwei irakische Mädchen in den Niederlanden, die aufgrund ihrer Identifikation mit westlichen Werten bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgung befürchteten.
Die offizielle Pressemittelung finden Sie hier. (Quelle: Flüchtlingsrat NRW)

 

Mehrsprachige Informationsmaterialien und bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für Geflüchtete mit Behinderung: seit 2018 engagiert sich Handicap International e.V. im Rahmen des Programmbereichs Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung für gesellschaftliche und politische Verbesserungen bei der Aufnahme und dem Zugang zu Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Mehrsprachige, digitale und barrierefreie Informationsmaterialien: sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen wurden entwickelt.

Bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung: Crossroads steht bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Wir beantworten grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus unterstützen wir geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.

Weitere Informationen zu unserer Verweisberatung und ihrer Erreichbarkeit sind in 9 Sprachen auf der Crossroads-Website zu finden.

Anspruch auf AsylbLG nach visumfreier Einreise: das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem interessanten Beschluss (25. Mai 2023; L 8 AY 14/23 B ER) klargestellt, dass für Personen, die visumfrei eingereist sind, auch ohne Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Asylantrag ein Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG bestehen kann (wenn von Anfang an längerfristiger Aufenthalt angestrebt wird).

Gestern wurde ein neues "Rückführungsverbesserungsgesetz" beschlossen. Hier eine Zusammenfassung und ein Kommentar von"unserVeto". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Integrations- und Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe.

Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren): 

Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber@muenchner-fluechtlingsrat.de.

Information für Asylbewerber:innen aus dem Oberallgäu von der Caritas Beratungsstelle: "Bezüglich Gutscheinen/Leistungseinschränkungen §1a AsylblG, wenn Klienten einen neuen Bescheid AsylblG erhalten, sollen sich die Geflüchteten bitte an die Beratungsstellen im OA wenden, damit innerhalb der Frist (1 Monat) Widerspruch eingelegt werden kann und gleichzeitig eine Überprüfung der letzten Bescheide durchgeführt wird. Der Asylblg Bescheid mit der Einschränkung des §1A AsylblG ist immer 6 Monate gültig. D.h alle 6 Monate muss ein neuer Bescheid erstellt, und dann gibt es wieder die Chance auf Widerspruch."

Eine tabellarische Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen von Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG ab 01.06.2022 finden Sie hier.

 

Anwaltliche und gerichtliche Kosten im Migrationsrecht: Handreichung des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: hier.

Kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete: in der Refugee Law Clinic Munich bieten Jurastudenten eine kostenlose Rechtsberatung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts für Asylbewerber und sozialbenachteiligte Personen an. Weitere Informationen: hier.

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