ASYL in Kempten
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Irak

 

ACHTUNG: Laut No Border Assembly gibt es Hinweise für Sammelabschiebungen nach Irak am 04.06.2024
Bayerischer Flüchtlingsrat:

"Für Geflüchtete, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."

Bitte wenden Sie sich auch an die Zentrale Rückkehrberatung zur freiwilligen Rückkehr von Caritas und Diakonie:

Region Allgäu: Fabian Doser, Hirnbeinstr. 3 in 87435 Kempten, Tel. 0831 51210550, mail: f.doser(at)zrb-suedbayern.de. Infos: www.zrb-suedbayern.de - Infomaterial und Flyer in verschiedenen Sprachen: hier.

Zur Online-Beratung hier.

Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren): 

Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber(at)muenchner-fluechtlingsrat.de.

Bayerischer Flüchtlingsrat: "bei uns in der Abschiebehaftberatung landen immer wieder Iraker, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder eine Ausbildung machen können" Dazu die "Zeit": Schiebt Deutschland die Falschen ab? "Die Bundesregierung wirbt im Ausland um Arbeitskräfte. Omar Ramadhan ist schon da, hat eine Ausbildungsstelle gefunden – und soll trotzdem gehen. Wie kann das sein?"  Hier weiterlesen und Podcast hören.

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebungen in den Irak: Auch Jesid:innen und Menschen in Arbeit sind betroffen:

"Seit Mitte 2023 gibt es keine Einschränkung mehr bei Abschiebungen in den Irak. […] Auch die Minderheit der Jesid:innen oder anderen vulnerablen Personengruppen wie Frauen, Kinder oder Kranke sind betroffen. Während einige Bundesländer wie NRW oder Thüringen zumindest einen temporären Abschiebestopp für jesidische Frauen und Mädchen erlassen haben, schiebt Bayern mit besonderer Härte ab. Vor allem die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Schwaben und Oberfranken sowie das Landratsamt Landshut fallen sehr negativ auf."

"Die vielen negativen BAMF Entscheidungen bei Jesid:innen sind für uns absolut nicht nachvollziehbar. Obwohl Deutschland seit 2023 den Völkermord an Jesid:innen anerkennt, führt dies nicht zu Anerkennungen im Asylverfahren. Hier erwarten wir dringend eine Überprüfung der abgelehnten Asylanträge", fordert Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

"Die bayerische Abschiebepraxis trifft nicht nur Jesid:innen. In Bayern leben rund 5000 Geduldete mit irakischer Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen befinden sich in Arbeit, doch seit einigen Monaten entziehen Ausländerbehörden, wie wir bereits am 11.12.2023 berichteten, im großen Stil Arbeitserlaubnisse. Auch Personen die erfolgreich zur Schule gehen oder eine Ausbildungszusage haben, sind bedroht."

Freiwillige Ausreise - erster europäischer Rückkehrflug landet im Irak: Um rückkehrinteressierten Migrantinnen und Migranten eine geförderte freiwillige Ausreise in den Irak zu ermöglichen, haben Belgien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erstmals einen gemeinsamen europäischen Rückkehrflug organisiert. Weitere Infos in der Pressemitteilung vom BAMF vom 03.09.2020: hier.

Vermehrt Abschiebungen in den Irak:

„…Antwort aus dem bayerischen Innenministerium aus der hervorgeht, dass der Irak auch Personen ohne Straftaten aufnimmt und somit Abschiebungen in den Irak generell möglich sind: Allgemein kann noch ausgeführt werden, dass Einschränkungen hinsichtlich Rückführungen in den Irak zuletzt nur den Bestimmungen des Herkunftslandes unterlagen, d.h. insofern Einschränkungen bestanden, wurden diese nicht durch deutsche Behörden vorgegeben. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist die alleinige Voraussetzung, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu veranlassen. Rückführungen in den Irak erfolgen dabei grundsätzlich in Absprache mit den irakischen Behörden. Aktuell bestehen von irakischer Seite keine Beschränkungen mehr, wonach nur Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, in den Irak zurückgeführt werden dürften.“

Bayerischer Flüchtlingsrat: „Teilt uns bitte mit, wenn euch Fälle bekannt sind, in denen irakische Personen mit Duldung, Pass vorliegend, straffrei betroffen sind von Duldungsentzug, Abschiebeandrohungen oder auch bei euch bekannten Abschiebungen. Schreibt uns dazu eine email an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de mit Betreff: Rückmeldung zu Irak Abschiebungen.

Geflüchtete aus dem Irak, die keine Straftaten begangen hatten, konnten sich bislang ziemlich sicher fühlen. Es kann sein, dass es damit bald vorbei ist. […]

Deshalb: Viele Iraqis sind etabliert, haben eine Arbeit und ggfalls eine eigene Wohnung und wissen gar nicht, dass sie möglicherweise gefährdet sind, weil sie noch immer eine Duldung haben. Bitte alle diese Menschen informieren und bitten, baldmöglichst eine anwaltliche Beratung aufzusuchen.“

 "Vor einigen Jahren wussten eigentlich alle Iraker/innen, dass es einen Abschiebungsstopp für den Irak gibt (außer bei Straftätern und Gefährdern). Die allgemeine Abschiebungsdebatte und die mangelnde Information durch die Ausländerbehörden, die sehr viel Druck in Richtung freiwillige Ausreise aufbauen, hat dieses Wissen anscheinend verlorengehen lassen." Im Anhang ein ausführlicher Newsletter zu diesem Thema von der Kanzlei Haubner und Schank.

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